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AGB

Allgemeine Reisebedingungen von TRAVEL-NETTO
 
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle ab 09.05.2022 zwischen TRAVEL-NETTO und dem Kunden abgeschlossene Reiseverträge.
 

Allgemeine Reisebedingungen von TRAVEL-NETTO

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung zur Reise bietet der Kunde TRAVEL-NETTO den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Beschreibung des Pauschalangebots im Prospekt und dem an ihn ergangenen individuellen Angebot sowie auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung im Buchungsvorgang durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Anmeldung zur Reise kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen.

1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch TRAVEL-NETTO zustande. TRAVEL-NETTO informiert den Kunden über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. als Anhang einer E-Mail) als Bestätigung des Vertrages (in Papier nur bei Vertragsschluss nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB).

1.3 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von TRAVEL-NETTO vor, an das TRAVEL-NETTO für 10 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot annehmen, was auch schlüssig durch Leistung der Anzahlung erfolgen kann, und der Reisevertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Angebots zustande.

1.4 Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Reisedokumente unverzüglich auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und fehlerhafte Bezeichnungen unverzüglich TRAVEL-NETTO mitzuteilen.

1.5 Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes: TRAVEL-NETTO weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die im Fernabsatz (Internetseite) angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann auch bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag auf Basis der Allgemeinen Reisebedingungen ist stets möglich (siehe Ziffer 4). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

2. Bezahlung des Reisepreises, Zahlungsverzug

2.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Buchungsbestätigung mit dem dort aufgedruckten Nachweis der Insolvenzschutzversicherung bei der Signal Iduna Polska wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises in Euro zur Zahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und der in Satz 1 genannte Nachweis der Insolvenzschutzversicherung vorliegt. Die Fälligkeiten der An- und Restzahlung ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Zahlungen sind auf das dort angegebene deutsche Geschäftskonto von TRAVEL-NETTO zu leisten.

2.2 Wählt der Kunde die Zahlung durch Kreditkarte, so erteilt er bei Buchung der Reise die Belastungsermächtigung für sein Kreditkartenkonto. Hat TRAVEL-NETTO diese Zahlungsart in der Reisebestätigung ausdrücklich akzeptiert, so gilt eine Zahlung des Kunden so lange als vorläufig entrichtet, bis festgestellt wird, dass der von TRAVEL-NETTO vom Kreditkartenkonto des Kunden eingezogene Betrag nicht, ganz oder teilweise rückbelastet oder seine Rückzahlung auf sonstige Weise geltend gemacht wird. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, und wird eine Zahlung nicht rechtzeitig eingelöst, so gerät der Kunde in Verzug und TRAVEL-NETTO ist berechtigt, einen entstandenen Schaden als Verzugsschaden in Rechnung zu stellen. Die An- und Restzahlungen auf den Reisepreis werden auch bei Kreditkartenzahlungen entsprechend ihrer Fälligkeiten und soweit der Sicherungsschein übergeben ist, abge-bucht.

2.3 Werden auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, ist TRAVEL-NETTO berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und eine angemessene Entschädigung zu verlangen, die sich an nachstehender Ziffer 4.2 orientiert.

3. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss

3.1 TRAVEL-NETTO behält sich vor, den in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird TRAVEL-NETTO den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderun-gen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von TRAVEL-NETTO zur Preissenkung nach Ziff. 3.2 wird ausdrücklich hingewiesen.

3.2 Da Ziffer 3.1 die Möglichkeit einer Erhö-hung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 3.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies tatsächlich zu niedrigeren Kosten für TRAVEL-NETTO führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von TRAVEL-NETTO zu erstatten. TRAVEL-NETTO darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

3.3 TRAVEL-NETTO behält sich vor, nach Vertragsabschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. TRAVEL-NETTO hat den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

3.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in Ziffer 3.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann TRAVEL-NETTO sie nicht einseitig vornehmen. TRAVEL-NETTO kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von ihr bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann TRAVEL-NETTO die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so kann TRAVEL-NETTO dem Kunden die entsprechende Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von TRAVEL-NETTO zu bestimmenden angemessenen Frist, (1) das Angebot zur Ver-tragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf der von TRAVEL-NETTO bestimmten Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen.

3.5 TRAVEL-NETTO kann dem Kunden in ihrem Angebot zur Vertragsänderung nach 3.2 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die sie den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

3.6 Tritt der Kunde nach Ziffer 3.2 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung; Ansprüche des Reisenden nach § 651i Abs. 2 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.

4. Rücktritt durch den Kunden, Stornierungsentschädigung, Ersatzpersonen

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TRAVEL-NETTO. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) unter der unten genannten Adresse zu erklären.

4.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann TRAVEL-NETTO eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. TRAVEL-NETTO hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung des Kunden und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von TRAVEL-NETTO und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden wie folgt bestimmen:

bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 10%

ab 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%

ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%

ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%

ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70%

ab 6. Tag bis Reisebeginn / bei Nichtantritt 90%.

Der Kunde hat stets das Recht, TRAVEL-NETTO nachzuweisen, dass ihr ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweiligen Pauschalen entstanden ist. TRAVEL-NETTO behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen eine konkret berechnete, ggf. höhere Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.

4.3 Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, kann er innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie TRAVEL-NETTO nicht später als 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. TRAVEL-NETTO kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde TRAVEL-NETTO als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. TRAVEL-NETTO darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind.

4.4 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Reisepreis eine Reiserücktrittskosten-Versicherung nicht enthalten ist. Es wird empfohlen, sich mit einer Reiserücktrittskosten-Versicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit o-der Tod zu versichern und TRAVEL-NETTO ggf. auf den Kontakt zu einer Versicherung anzusprechen.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die TRAVEL-NETTO ihm ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

6. Obliegenheiten des Kunden, Mängelanzeige, Kündigung durch den Kunden

6.1 Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den auf der Reise vorgesehenen ärztlichen Leistungen, Kurbehandlungen, Wellnessangeboten oder Kursen mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist und diese die auf der Reise vorgesehene Behandlung oder Heilbehandlung zulässt.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

6.3 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von TRAVEL-NETTO oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer von TRAVEL-NETTO anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Soweit TRAVEL-NETTO infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Satz 1 nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.

6.4 Reiseleiter, Agenturen oder Mitarbeiter von Leistungsträgern (etwa der Hotels) sind nicht berechtigt, Ansprüche gegen TRAVEL-NETTO rechtlich anzuerkennen.

6.5 Verlangt der Kunde Abhilfe, hat TRAVEL-NETTO den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. TRAVEL-NETTO kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie durch den Ansprechpartner eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann TRAVEL-NETTO die Beseitigung des Mangels nach 7.5 verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat sie Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

6.6 Wird eine Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn TRAVEL-NETTO eine ihr vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von TRAVEL-NETTO verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält TRAVEL-NETTO hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Reisenden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.

7. Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters

Die vertragliche Haftung von TRAVEL-NETTO für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.

8. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

8.1 TRAVEL-NETTO informiert den Kunden vor Vertragsabschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeilicher Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

8.2 TRAVEL-NETTO haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, sofern der Kunde TRAVEL-NETTO mit der Beschaffung beauftragt hat, es sei denn, dass TRAVEL-NETTO gegen eigene Pflichten oder Hinweispflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.

8.3 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich, auch für das Mitführen gültiger Reisedokumente. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften sind einzuhalten. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen TRAVEL-NETTO hat verschuldet nicht, unzureichend oder falsch informiert.

9. Datenschutz und Widerspruchsrechte

9.1 TRAVEL-NETTO hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten informiert TRAVEL-NETTO den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite und in den datenschutzrechtlichen Hinweisen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit sie für die Begründung, Durchführung, Erfüllung und Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und die Kundenbetreuung erforderlich sind, sie werden ohne seine ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. TRAVEL-NETTO stellt die genannten Daten ausschließlich Partnerunternehmen, die diese Daten in ihrem Auftrag, gemäß ihren Weisungen und unter Einhaltung des BDSG und der DSGVO verarbeiten. Darüber hinaus erfolgt eine Weitergabe der Daten an Dritte nicht. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine bei TRAVEL-NETTO gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse info@travelnetto.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder TRAVEL-NETTO unter der unten genannten Adresse kontaktieren.

9.2 Mit einer Nachricht an info@travel-netto.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

10. Sonstiges, Hinweise auf Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung

10.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reise-vertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und TRAVEL-NETTO findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von TRAVEL-NETTO vereinbart.

10.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. TRAVEL-NETTO nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach VSBG teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

 

Reiseveranstalter: TRAVEL-NETTO Sp. zo.o. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach polnischem Recht) Geschäftsführer: Krzysztof Adam, Anschrift: Aleja sw. Jana Pawla II 32-33, 78-100 Kołobrzeg, USt-ID: PL 6711740036, Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung, Kontakt: Tel. +48-94-35 13 300, Fax +48-94-35 13 309, E-Mail: info@travelnetto.de. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. Diese ARB sind urheberrechtlich geschützt.

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