Aktuelle Reiseinformationen
„Familiengesetzbuch“
Liebe Gäste,
soeben erreichte uns die Nachricht, dass in Polen bereits ab 15. August 2024 wichtige Änderungen im „Familiengesetzbuch“ – ein Gesetz zum Schutze der Minderjährigen - eingeführt werden.
Wir möchten Ihnen einige wichtige Informationen bezüglich des Check-ins von Minderjährigen Gästen in polnischen Hotels mitteilen, damit Sie optimal darauf vorbereiten können:
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Registrierung von Minderjährigen:
Beim Check-in wird jede Person unter 18 Jahren mit ihrem vollständigen Vor- und Nachnamen sowie einem gültigen Ausweisdokument registriert. Bitte beachten Sie, dass Sie einen Reisepass, Personalausweis oder ein anderes offizielles Dokument für Ihre Kinder bereithalten müssen. -
Nachweis der Sorgeberechtigung:
Es ist wichtig, dass die Begleitpersonen der minderjährigen Gäste das Recht haben, für diese zu sorgen. Die Hotels prüfen daher, ob die Erwachsenen entweder Eltern oder gesetzliche Erziehungsberechtigte sind.-
Eltern oder Erziehungsberechtigte: Ein Nachweis, wie ein Familienausweis oder ein offizielles Dokument, das die Vormundschaft bestätigt, ist erforderlich.
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Andere Begleitpersonen: Wenn die Begleitperson nicht der Elternteil oder Erziehungsberechtigte ist (z. B. Großeltern, Freunde), benötigen die Hotels eine schriftliche Vollmacht der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Diese Vollmacht sollte alle relevanten Details, wie Aufenthaltsdauer und Kontaktdaten der Eltern enthalten.
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Vollmacht - Vorlage:
Wir haben unter diesem Link eine Vorlage für eine Vollmacht beigefügt, die von den Eltern oder Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden sollte.
Bei Fragen oder weiteren Anliegen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihr Travel-Netto-Team
Wichtige Informationen - wegen wiederholter Nachfragen!
Liebe Gäste,
das strenge Rauchverbot in polnischen Hotels gilt auch für die Balkone & Terrassen der Gästezimmer. Rauchen ist ausschliesslich in ausgewiesenen Bereichen erlaubt!
Ihr Travel-Netto-Team